
Tipps für Reisen mit Katzen
- Auslandsreise: Zoll- und Einreisebestimmungen
- Elektronische Tiermarkierung
- Vorsicht Hitzestau!
- Wer besser nicht mitreisen sollte
Auslandsreise: Zoll- und Einreisebestimmungen
Grenzformalitäten
Wer eine Auslandsreise plant, muß sich
frühzeitig mit den geltenden Einreisebestimmungen vertraut
machen, damit das gemeinsame Urlaubsvergnügen nicht schon an der
Landesgrenze ein jähes Ende findet.
In allen europäischen Ländern (Ausnahme GUS) ist eine Tollwut-Schutzimpfung
gesetzlich vorgeschrieben. Diese muß in der Regel mindestens 30
Tage vor Reiseantritt erfolgt sein und darf nicht länger als 12
Monate (Türkei, Restjugoslawien, Kroatien, Slowenien: 6 Monate)
zurückliegen. Die Tschechische und Slowakische Republik fordern
darüber hinaus eine gültige Impfung gegen Staupe, Hepatitis
und Parvovirose, für Lettland ist zusätzlich die
Leptospirose-Impfung Pflicht. Tierärzte kennen die
Impfbestimmungen und tragen in einem Internationalen Impfpaß
eine Gesundheits- und Impfbescheinigung mit allen erforderlichen
Angaben für das jeweilige Reiseland ein. In einigen Ländern
muß bei der Einreise ein amtstierärztliches
Gesundheitszeugnis vorgelegt werden, das erst unmittelbar vor
Reiseantritt ausgestellt sein darf. Dies gilt für Bulgarien, die
Baltischen Staaten, Griechenland, Polen, Portugal, GUS, die
Slowakische und Tschechische Republik, Türkei und Ungarn.
Einreisebestimmungen Europäischer Reiseländer
Mit freundlicher Genehmigung von Intervet Deutschland GmbH 02/2003
Einreisebestimmungen (PDF)
Großbritannien erprobt seit dem 28. Februar 2000 eine Neuregelung zur
Mitnahme von Hunden und Katzen, die an die Stelle des alten, sehr strengen
Quarantänegesetzes tritt, das bislang eine vierbeinige
Urlaubsbegleitung vereitelte. Zu berücksichtigen ist, dass die
Reisevorbereitungen nach England einen 6-monatigen Vorlauf
benötigen.
Die Einzelheiten, die der Tierhalter im Rahmen dieses einjährigen Pilotprojekts
zu beachten hat, sind auf der Seite
"Ausführliche Informationen zur Einreise nach England"
zusammengestellt.
(Stand: Februar 2000)
Sie können aber auch beim
Urlaubsservice Großbritannien
Tel.: 069-97112-3,
Fax: 069-97112-444,
E-Mail: gb-info@bta.org.uk
abgerufen werden.
Botschaften
Hier finden Sie eine separate Seite mit vielen Adressen und/oder Links von
Botschaften und
Fremdenverkehrsämtern in Deutschland, wo Sie sich noch einmal gezielt
über die geltenden Bestimmungen des jeweiligen Urlaubs- oder
Durchreise-Landes erkundigen können.
Tierärztlicher Rat
Für ungetrübte Urlaubsfreuden sollten neben den gesetzlichen Vorschriften noch
einige tierärztliche Ratschläge Beachtung finden: in vielen
Urlaubsländern ist die Infektionsgefahr für Staupe und
Parvovirose noch weitaus größer als in Deutschland. Die
rechtzeitige Impfung - auch wenn sie nicht gesetzlich vorgeschrieben
ist - schützt das Tier vor Ansteckung am Urlaubsort und zuhause.
In einigen südeuropäischen Ländern (z.B. Frankreich,
Italien, Griechenland, Portugal, aber auch Ungarn und Südschweiz)
können durch Zeckenbisse und stechende Sandfliegen verschiedene
Erreger auf das Tier übertragen werden, die schwere, unter
Umständen tödlich verlaufende Infektionskrankheiten
auslösen können. Eine Vorsorge gegen Zecken- und Flohbefall
ist hier besonders wichtig.
Zeigt das Tier nach dem Urlaub oder auch längere Zeit danach ein verändertes
Verhalten, schlechtes Allgemeinbefinden oder Hautveränderungen,
kann der Weg zum Tierarzt mit dem Hinweis auf die vorangegangene
Reise lebensrettend sein.
Quelle: Infoseiten des Bundesverbandes Deutscher Tierärzte e.V. (BPT)
Elektronische Tiermarkierung
Sommerzeit ist Reisezeit. Da steht auch für viele Vierbeiner ein
Ortswechsel an, wenn sie mit Herrchen und Frauchen ins Urlaubsdomizil
reisen oder für die Urlaubszeit bei Freunden, Verwandten oder
in einer Tierpension leben sollen. Katzen werden durch eine fremde
Umgebung stark irritiert und auch so mancher Hund fühlt sich in
einer neuen Umgebung nicht auf Anhieb wohl. Ausreißversuche sind
daher keine Seltenheit. Damit solche Abenteuer ein glückliches
Ende finden, sollten Tierbesitzer rechtzeitig vorsorgen. Mit einer
gut lesbaren Tiermarkierung wird die Voraussetzung geschaffen,
daß Fundtiere ihren Besitzern zurückgegeben werden können.
Neben der herkömmlichen Tätowierung im Ohr oder an der Schenkelinnenseite
bietet die moderne Tiermedizin ein sehr zuverlässiges elektronisches
Kennzeichnungssystem, das nach einem internationalen Standard
arbeitet und auch jenseits der Landesgrenzen eine sichere Identifizierung
und Rückführung ermöglicht. Den Tieren wird ein reiskorngroßer,
sogenannter Transponder unter die Haut injiziert, der aus einem
Mikrochip in einer bruchsicheren Glashülse besteht. Der Datenträger
ist mit einer weltweit nur einmal vergebenen Codenummer programmiert,
die mit einem speziellen Lesegerät sichtbar gemacht werden kann.
Zur Registrierung meldet der Tierarzt die Identifikationsdaten
an eine zentrale Tierregistrierungsdatei, die dann im Ernstfall
die Besitzeradresse auf Knopfdruck ermitteln kann.
Das elektronische Markierungsverfahren ist im Gegensatz zur herkömmlichen
Tätowierung fälschungssicher und bleibt ein Tierleben lang leicht
ablesbar. Da keine Narkose erforderlich ist, kann es bereits im
Welpenalter durchgeführt werden. Dank moderner Medizintechnik
ist der Transponder absolut gewebeverträglich und für das Tier
nicht spürbar. Eine Verankerungshülse verhindert, daß das Implantat
unter der Haut wandert.
Quelle: Infoseiten des Bundesverbandes Deutscher Tierärzte e.V. (BPT)
Vorsicht Hitzestau!
Wenn sich das Thermometer jenseits der 25-Grad-Grenze einpendelt
und die Sonne erbarmungslos niederbrennt, fühlen sich doch nur
eingefleischte Sonnenanbeter in ihrem Element. Unsere Haustiere
gehören in der Regel nicht zu dieser Gruppe. Fehlt ein kühleres
Schattenplätzchen oder ist die Frischluftzufuhr oder das Trinkwasserangebot
nicht ausreichend, entsteht in den kleinen Tierkörpern ein Wärmestau,
der dann rasch die Symptome eines Hitzschlags nach sich zieht.
Abgeschlagenheit, Unruhe oder Taumeln sind erste Alarmzeichen,
die vom Tierbesitzer sofortiges Handeln verlangen. Bringen Sie
Ihr Tier in den Schatten, besser noch in einen kühleren Innenraum,
bieten Sie frisches Trinkwasser an und sorgen Sie für Frischluft.
Bei Krämpfen, Atemnot oder gar Bewußtlosigkeit besteht akute Lebensgefahr.
Bedecken Sie das Tier mit feucht-kalten Tüchern und bringen Sie
es schnellstmöglich zum Tierarzt. Achten Sie beim Transport auf
ausreichende Luftzirkulation.
Hitzschlaggefährdet sind vor allem ältere Hunde und Katzen, besonders
wenn sie bereits ein Herzleiden haben, sowie hochträchtige und
ganz junge Tiere. Sie sollten nicht der sengenden Mittagshitze
ausgesetzt werden. Körperliche Aktivitäten sollten auch bei robust
erscheinenden Tieren auf die kühleren Tageszeiten verlegt werden.
Zu den häufigsten Hitzeopfern gehören Kaninchen, Meerschweinchen
und Ziervögel, deren Käfige oder Freigehege im Laufe des Tages
der vollen Sonnenbestrahlung ausgesetzt sind. Der Käfigstandort
muß so gewählt werden, daß permanent eine natürliche Schattenquelle
zur Verfügung steht. Die handelsüblichen kleinen Schutzhäuschen
aus Sperrholz sind als alleinige Schattenspender nicht ausreichend.
Weit verbreitet ist zudem der Irrglaube, Kaninchen und Meerschweinchen
benötigen kein Trinkwasser. Dieser Irrtum kann im Hochsommer für
die Tiere tödliche Folgen haben.
Erhöhte Hitzschlaggefahr droht allen Tieren, die in diesen Tagen
im Auto transportiert werden müssen. Autofahrten mit Haustieren
erfordern daher sorgfältige Vorbereitung. Planen Sie für längere
Autofahrten die kühleren Tages- oder Nachtzeiten ein. Ergänzen
Sie Ihr Reisegepäck um einen ausreichenden Vorrat an Trinkwasser
und mehrere, möglichst helle Tücher, die bei Sonneneinstrahlung
angefeuchtet werden und als kalte Kompressen oder verdunstungsaktive
Käfigabdeckung dienen können. Vermeiden Sie auch kürzere Transportfahrten,
wenn der Wagen durch längeres Stehen überhitzt ist und lassen
Sie Ihr Tier auch nicht für kurze Zeit im geparkten Fahrzeug zurück.
Offene Fensterspalten sind bei hochsommerlichen Temperaturen kein
ausreichender Klimaschutz.
Quelle: Infoseiten des Bundesverbandes Deutscher Tierärzte e.V. (BPT)
Wer besser nicht mitreisen sollte
Wirklich gute Reisebegleiter sind - von Ausnahmen abgesehen - nur Hunde.
Sie sind willige Passagiere im Auto und in öffentlichen Verkehrsmitteln und erweisen
sich als anpassungsfähige Feriengäste am Urlaubsort.
- Katzen
- Vögel
- Kleine Heimtiere wie Kaninchen, Meerschweinchen, Hamster, Gerbile
sollten in der Regel besser zu
Hause bleiben. Für die meisten Katzen bedeutet Autofahren Stress
und auch in fremder Umgebung fühlen sie sich unwohl. Vögel
und kleine Heimtiere sind extrem hitzeempfindlich und sollten keinen
tropischen Umgebungstemperaturen ausgesetzt werden.
Urlaubsbetreuung zu Hause
Für Tiere, die zu Hause
betreut werden sollen, gibt es die Aktion: "Nimmst Du mein Tier
- nehm ich Dein Tier". Nähere Informationen erhalten Sie
am Urlaubs-Beratungstelefon des Deutschen Tierschutzbundes:
Tel.: 0228-6049627 in der Zeit vom 2. Mai bis 15. September
von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Quelle: Infoseiten des Bundesverbandes Deutscher Tierärzte e.V. (BPT)
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